
Bayern

LFV
Bayern kündigt Mitgliedschaft im VDSF e.V.
5. April 2012
Der Landesfischereiverband Bayern e.V. hat mit einem
Schreiben vom 30.03.2012 seine Mitgliedschaft im VDSF gekündigt. Auf Grund
der Beschlusslage der vergangenen JHV (vom 30.04.2011) war die Kündigung ein
logischer und konsequenter Schluss Am Ende einigte man sich auf die Annahme
eines Dringlichkeitsantrages. Danach lässt sich die Kündigung abwenden, wenn
der VDSF als Dachverband zusammen mit den Landesverbänden für eine wirksame
Vertretung der gesamtdeutschen Angelfischerei auf Bundes- und EU-Ebene
sorgt.
Da der offene Brief des Präsidiums – anglerneuigkeiten.de berichtete darüber
– die Fusionsverhandlungen für beendet erklärt, musste das Präsidium die im
Beschluss genannte Frist (30.03.2012) einhalten und die Mitgliedschaft im
VDSF e.V. kündigen.
Der VDSF e.V. verliert damit seinen mitgliederstärksten Landesverband.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der LAV Mecklenburg-Vorpommern entscheidet,
der ebenso wie der LFV Bayern und der TLAV zur Initiative “pro DAFV” gehört.
Laut Mitgliederbeschluss vom 12.03.2011 sollte die Kündigung des TLAV
bereits im Jahr 2011 mit Wirkung zum 31.12.2012 beim VDSF e.V. eingehen –
gehört hat man davon offiziell bisher noch nichts.
Wenn nun auch noch der LAV Mecklenburg-Vorpommern seinen Austritt erklären
sollte, hat der VDSF ca. 30% seiner Mitglieder verloren.
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Sachsen
Fehlerteufel in den Erlaubnisscheinen und Gewässerordnungen
Wie die Zeitschrift Fischer&Angler informiert haben sich einige Fehler bei
dem Dresdner Gewässerverzeichnis eingeschlichen! Unbedingt durchlesen (Seite
29) falls ein Gewässer in Euren Einzugsgebiet liegt. Auch bei den Leipziger
Verband sind Fehler zu beklagen
(Seite 44 Punkt 8)!!
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Schwarzwasser (C07.103)
Sperrung wird zum 01.05.2012 aufgehoben. Der Sperrberiech darf dann wieder
beangelt werden.
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Koberbachtalsperre (C 08-100)
Vom 01. bis 31. Mai ist das angeln mit Köderfisch verboten. Durch diese
Maßnahme sollen die Zanderbestände geschont werden.
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Neues Gewässer
Naundorfer Tonloch (L01-104)
Der Leipziger Verband hat diesen See gekauft und verfügt nunmehr über ein
weiteres Eigentumsgewässer.
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Sachsen
Ausnahmegenehmigungen fürs Schleppangeln
Für folgende Sächsische Gewässer ist ab 2012 das
Schleppangeln zulässig!
Haselbacher See (E-Motor zugelassen) L 06-101
Markkleeberger See
(E-Motor zugelassen) L 06 114
Harthsee (E-Motor verboten) L 07-105
Cospudener See (E-Motor zugelassen) L 10-111
Kulkwitzer See
(E-Motor verboten) L 10-114
Ab 2012 haben alle Gewässer des Angerverband Leipzig
e.V neue Gewässernummern. Dies wurde nötig durch die Zusammenlegung von den
beiden Leipziger Angelvereine.
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