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Bayern

LFV Bayern kündigt Mitgliedschaft im VDSF e.V.

5. April 2012

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. hat mit einem Schreiben vom 30.03.2012 seine Mitgliedschaft im VDSF gekündigt. Auf Grund der Beschlusslage der vergangenen JHV (vom 30.04.2011) war die Kündigung ein logischer und konsequenter Schluss Am Ende einigte man sich auf die Annahme eines Dringlichkeitsantrages. Danach lässt sich die Kündigung abwenden, wenn der VDSF als Dachverband zusammen mit den Landesverbänden für eine wirksame Vertretung der gesamtdeutschen Angelfischerei auf Bundes- und EU-Ebene sorgt.
Da der offene Brief des Präsidiums – anglerneuigkeiten.de berichtete darüber – die Fusionsverhandlungen für beendet erklärt, musste das Präsidium die im Beschluss genannte Frist (30.03.2012) einhalten und die Mitgliedschaft im VDSF e.V. kündigen.
Der VDSF e.V. verliert damit seinen mitgliederstärksten Landesverband.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der LAV Mecklenburg-Vorpommern entscheidet, der ebenso wie der LFV Bayern und der TLAV zur Initiative “pro DAFV” gehört.
Laut Mitgliederbeschluss vom 12.03.2011 sollte die Kündigung des TLAV bereits im Jahr 2011 mit Wirkung zum 31.12.2012 beim VDSF e.V. eingehen – gehört hat man davon offiziell bisher noch nichts.
Wenn nun auch noch der LAV Mecklenburg-Vorpommern seinen Austritt erklären sollte, hat der VDSF ca. 30% seiner Mitglieder verloren.

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Sachsen

Fehlerteufel in den Erlaubnisscheinen und Gewässerordnungen

Wie die Zeitschrift Fischer&Angler informiert haben sich einige Fehler bei dem Dresdner Gewässerverzeichnis eingeschlichen! Unbedingt durchlesen (Seite 29) falls ein Gewässer in Euren Einzugsgebiet liegt. Auch bei den Leipziger Verband sind Fehler zu beklagen
(Seite 44 Punkt 8)!!

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Schwarzwasser (C07.103)
Sperrung wird zum 01.05.2012 aufgehoben. Der Sperrberiech darf dann wieder beangelt werden.

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Koberbachtalsperre (C 08-100)

Vom 01. bis 31. Mai ist das angeln mit Köderfisch verboten. Durch diese Maßnahme sollen die Zanderbestände geschont werden.

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Neues Gewässer

Naundorfer Tonloch (L01-104)
Der Leipziger Verband hat diesen See gekauft und verfügt nunmehr über ein weiteres Eigentumsgewässer.

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Sachsen

Ausnahmegenehmigungen fürs Schleppangeln

Für folgende Sächsische Gewässer ist ab 2012 das Schleppangeln zulässig!

Haselbacher See (E-Motor zugelassen) L 06-101
Markkleeberger See
(E-Motor zugelassen) L 06 114
Harthsee (E-Motor verboten) L 07-105
Cospudener See (E-Motor zugelassen) L 10-111
Kulkwitzer See (E-Motor verboten) L 10-114
Ab 2012 haben alle Gewässer des Angerverband Leipzig e.V neue Gewässernummern. Dies wurde nötig durch die Zusammenlegung von den beiden Leipziger Angelvereine.

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