Kinder & Jugend in Sachsen
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Angelfischerei und Fischereischeine bei Kindern und Jugendlichen
Unter 9 Jahren
Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden. Ein Kind unter 9 Jahren kann keinen Erlaubnisschein und Jugendfischereischein erhalten. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mit angelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen. Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch ab ködern und diesen betäuben oder töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mit angelt, muss eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen.
Ab dem 9. bis zum 16. Lebensjahr
Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen. Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein haben muss, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt. Soweit Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler.
Ab dem 14. bzw. 16. Lebensjahr
Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines oder einer sonstigen Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer kann er damit alleine ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln.
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers nur noch angeln kann, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden und einen Fischereischein erworben hat. Deshalb sollte rechtzeitig an die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Fischereiprüfung gedacht werden. Auskunft dazu erteilen die Anglerverbände.
Merkblatt der Fischereibehörde "Angeln für Kinder und Jugendliche" hier klicken
Baden-Württemberg
Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder als Helfer einen volljährigen Fischereischeininhabers beim Angeln begleiten/unterstützen. Was sie dabei machen dürfen ist nicht geregelt!!
Zwischen 10 und 16 Jahren dürfen Kinder/Jugendliche ohne Prüfung einen Fischereischein beantragen. Da muss dann aber ein volljähriger Fischereischeininhaber beim Angeln mit dabei sein. Die Prüfung zum Fischereischein darf mit 10 Jahren abgelegt werden.
Bayern
Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder als Helfer einen volljährigen Fischereischeininhabers beim Angeln begleiten/unterstützen. Die Fische dürfen nicht vom Haken gelöst, betäubt oder getötet werden. Zwischen 10 und 18 Jahren dürfen Kinder/Jugendliche ohne Prüfung einen Fischereischein beantragen. Da muss dann aber ein volljähriger Fischereischeininhaber beim Angeln mit dabei sein. Die Prüfung kann ab einem Alter von 12 Jahren abgelegt werden, der Fischereischein wird aber erst mit dem 14. Lebensjahr ausgestellt.
Berlin
Kinder/Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren können einen Jugendfischereischein beantragen. Damit dürfen sie auf Friedfische angeln, aber nur wenn sie einen Nachweis über eine sachkundige Einweisung eine Fischereischeininhabers mit sich führen. Dieser ist für ein Jahr gültig. Kinder unter 12 Jahren können an das Angeln herangeführt werden. Da muss dann aber ein volljähriger Fischereischeininhaber beim Angeln mit dabei sein.
Brandenburg
Kindern unter 8 Jahren ist das angeln verboten.
Kinder/Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren können ohne Prüfung auf Friedfische angeln, dies auch ohne Begleitung eines Erwachsenen. Dafür brauchen sie einen Jugendfischereischein den sie beantragen können. Dazu kommt noch die Fischereiabgabe.
Bremen
Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln. Ab den vollendeten 14. Lebensjahr müssen sie eine Prüfung ablegen um den Fischereischein zu besitzen.
Hamburg
Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Fischereischein. Sie dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers mit einer eigenen Rute angeln. Ab den vollendeten 12. Lebensjahr muss eine Prüfung abgelegt werden.
Hessen
Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder als Helfer einen volljährigen Fischereischeininhabers beim Angeln begleiten/unterstützen. Ab den 10. und bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können diese dann einen Fischereischein ohne Prüfung beantragen. Ab den vollendeten 14. Lebensjahr kann ein vollwertiger Fischereischein nach Ablegung einer Prüfung beantragt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Kinder ohne Fischereischein angeln. Danach brauchen sie einen Fischereischein mit Prüfung.
Niedersachsen
Vor dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers mit zum Angeln. Ab den vollendeten 14. Lebensjahr können sie nach abgelegter Prüfung einen Fischereischein beantragen und danach auch alleine angeln gehen.
Nordrhein-Westfalen
Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder als Helfer einen volljährigen Fischereischeininhabers beim Angeln begleiten/unterstützen. Dabei dürfen die Fische aber nicht vom Haken gelöst, betäubt oder getötet werden. Für Kinder/Jugendliche gilt, die mindestens 10 Jahre, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, sie können sich einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Mit diesen dürfen sie aber nur in Begleitung eines gültigen Fischereischeininhabers angeln. Ein vollwertiger Fischereischein kann mit den vollendeten 14. Lebensjahres nach abgelegter Prüfung beantragt werden.
Rheinland-Pfalz
Kinder/Jugendliche, die das 7., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen einen Jugendfischereischein beantragen. Mit diesen dürfen sie aber nur in Begleitung eines gültigen Fischereischeininhabers angeln. Kinder unter 10 Jahren dürfen die Fische aber nicht vom Haken lösen, betäuben oder töten. Nach bestandener Prüfung, darf nach dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Fischereischein beantragt werden.
Saarland
Kinder/Jugendliche, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen einen Jugendfischereischein beantragen. Mit diesen dürfen sie aber nur in Begleitung eines gültigen Fischereischeininhabers angeln. Nach bestandener Prüfung, darf nach dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Fischereischein beantragt werden.
Sachsen-Anhalt
Kinder/Jugendliche, vom vollendeten 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können nur einen Jugendfischereischein bekommen. Dies gilt auch für Jugendliche zwischen den vollendeten 14. und 18. Lebensjahr, sofern diese nur eine Jugendfischereischein abgelegt haben. Mit den Jugendfischereischein dürfen nur Friedfische gefangen werden! Kinder unter 9 Jahren dürfen als Helfer einen volljährigen Fischereischeininhabers beim Angeln begleiten/unterstützen. Dies bedeutet, dass das Kind unter 9 Jahren keine eigene Angel bei sich führen darf, es darf aber die eines Erwachsenen Anglers auswerfen und auch den Fisch unter Aufsicht drillen. Die Fische dürfen nicht vom Haken gelöst, betäubt oder getötet werden.
Schleswig-Holstein
Kinder unter 12 Jahren können in Begleitung und unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln. Dazu brauchen sie keinen eigenen Fischereischein! Ab den vollendeten 12. Lebensjahr müssen sie Fischereischein mit Prüfung erwerben um angeln zu können.
Thüringen
Kinder/Jugendliche, die das 8., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen einen Jugendfischereischein erwerben. Mit diesen dürfen sie aber nur in Begleitung eines volljährigen, gültigen Fischereischeininhabers angeln. Jugendliche, die die Fischerprüfung abgelegt und bestanden haben dürfen auch alleine angeln gehen.