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Zollbestimmung Norwegen

Bei der Ausreise aus Norwegen

Gegenstände, die Sie bei der Ausreise aus Norwegen ins Ausland mitgenommen haben, können Sie zoll- und steuerfrei wieder einführen. Bei der Einreise kann ein Nachweis verlangt werden, dass die von Ihnen eingeführten Gegenstände mit den ausgeführten Gegenständen identisch sind. Wenn Sie sich vor der Ausreise an die Zollstelle wenden, wird Ihnen eine besondere Bescheinigung ausgestellt, wo Sie die Gegenstände eintragen können, die Sie auf der Reise mitnehmen möchten. Hier kann es sich zum Beispiel um ein Reiseradio, einen Fotoapparat, eine Videokamera, ein Fernglas, einen PC oder Ähnliches handeln. Diese Bescheinigung kann auch bei späteren Auslandsreisen benutzt werden, wenn Sie alle oder einige dieser Gegenstände mit sich führen.

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Devisen

Bei der Ausreise aus Norwegen können Sie Zahlungsmittel von insgesamt NOK 25.000 mit sich führen. Sofern die mitgeführten Werte diesen Betrag überschreiten, ist dies den norwegischen Zollbehörden auf einem dort erhältlichen Formular mitzuteilen. Dieses Formular ist der Zollbehörde bei der Ausreise ausgefüllt zu übergeben. Zahlungsmittel sind beispielsweise Geldscheine und Münzen in norwegischer oder ausländischer Währung, Schecks/Reiseschecks und andere Wertpapiere.

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Gefährdete Tier- und Pflanzenarten

Es ist verboten, gefährdete Tier- und Pflanzenarten und die meisten Erzeugnisse solcher Arten aus Norwegen auszuführen. Zu den gefährdeten Tierarten zählen in Norwegen Wolf, Polarfuchs, Vielfraß und bestimmte Raubvögel. Ferner ist die Ausfuhr von Eiern gefährdeter Vogelarten verboten. Über weitere Einzelheiten können Sie sich beim Direktorat für Naturverwaltung und Bewirtschaftung (Direktoratet for naturforvaltning) und beim Norwegischen Zoll informieren.

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Ausfuhrquote für Fisch und Fischprodukte

Ab dem 01. Januar 2018 tritt die neue Zollbestimmung in Norwegen in Kraft. Dann ist die Mitnahme von Fischen auf 20 Kilogramm bzw. 10 Kilogramm beschränkt. Wie das neue Gesetz definiert ist und welche Punkte für die Ausfuhr erfüllt werden sein müssen, erfahrt Ihr in den folgenden Punkten:
Wer seinen Angelurlaub mindestens 7 zusammenhängende Tage in Norwegen bei einem registrierten Touristenfischereibetriebverbracht hat, darf 20 Kilogramm Fisch ausführen. Die registrierten Touristenfischereibetriebe zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei der Behörde gemeldet sind und die Fangzahlen (Fischart und Menge) ihrer Gäste an diese zuständige Behörde weiterleiten.
Die Mitnahme eines Trophäenfisches, wie es sonst üblich war, fällt nach der neuen Zollbestimmung weg.
Sollten Angler ihren Urlaub in keinem registrierten Touristenfischereibetrieb abhalten, dürfen nur noch 10 Kilogramm Fisch ausgeführt werden. Auch hier ist die Mitnahme eines Trophäenfisches untersagt.
Die neuen Zollbestimmungen zur Mitnahme von Fischen aus Norwegen betrifft nur Salzwasserfische.
Süßwasserfische, zu denen auch Lachse, Meerforellen und Saiblinge zählen, werden zu der neuen Zollbestimmung nicht zugerechnet und dürfen demnach ohne weitere Beschränkungen ausgeführt werden.

 

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Antiquitäten/Kulturerbe

Antiquitäten und antike Gegenstände von künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert dürfen nicht ohne Sondergenehmigung außer Landes gebracht werden. Nähere Auskünfte erteilt das norwegische Staatliche Zentrum für Archive, Bibliotheken und Museen (ABMutvikling).

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Bei der Einreise nach Norwegen

Wenn Sie nach Norwegen einreisen, müssen Sie Waren bzw. Devisen, deren Einfuhr nicht ohne weiteres erlaubt ist, unaufgefordert beim Zoll anmelden. Unrichtige Angaben sind strafbar.

Roter oder grüner Ausgang?

Bei den meisten Einreisestellen gibt es einen ROTEN und einen GRÜNEN Ausgang. Wenn Sie den roten Ausgang benutzen, bedeutet dies, dass Sie Waren mit sich führen, die zoll- und steuerpflichtig sind bzw. für die eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Wenn Sie den grünen Ausgang benutzen, geben Sie damit an, dass Sie nur Waren mit sich führen, die Zoll und steuerfrei eingeführt werden dürfen bzw. für die keine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Im Zweifelsfall benutzen Sie den roten Ausgang und wenden sich an den Zoll.

Sie können den grünen Ausgang benutzen, wenn Sie ausschließlich zoll- und steuerfreie Waren innerhalb der festgesetzten Mengen- und Wertgrenzen mit sich führen und wenn:
- die Waren für Sie selbst bzw. als privates Geschenk und weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
- Sie die Waren persönlich mit sich führen, entweder am Körper oder im Reisegepäck, so dass die Waren an der Zollgrenze zur Kontrolle vorgelegt werden können. Waren, die versandt oder aufgegeben werden, z. B. als Reisegepäck, dürfen nur dann zoll- und steuerfrei eingeführt werden, wenn Sie die entsprechenden Gepäckstücke vor der Zollkontrolle wieder in Empfang nehmen.

Wenn ein Gepäckstück z. B. wegen Fehlleitung auf einem Flughafen später eintrifft als Sie selbst, müssen Sie den roten Ausgang benutzen und beim Zoll angeben, was sich in Ihrem Handgepäck und Ihren übrigen Gepäckstücken befindet.

Die Zollstelle ist berechtigt, Personen, Gepäckstücke und Beförderungsmittel zu untersuchen. Dabei müssen Sie den Inhalt von Gepäckstücken u. Ä. die kontrolliert werden sollen, selbst aus- und einpacken, und Sie sind verpflichtet, den Zollbeamten die notwendigen Auskünfte zu geben.

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Regeln zur Befreiung von Zoll und Steuern

Nach einem mindestens 24-stündigen Aufenthalt außerhalb Norwegens können Sie Waren im Gesamtwert von NOK 6.000 zoll- und steuerfrei einführen. Wenn Sie sich weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten haben, können Sie einmal im Laufe von 24 Stunden Waren im Gesamtwert von bis zu NOK 3.000 zoll- und steuerfrei einführen. Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabakerzeugnisse dürfen nur dann eingeführt werden, wenn Sie nachweisen können, dass diese Waren in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums erworben und beim Kauf die entsprechenden Abgaben entrichtet wurden (keine Duty-Free-Waren). Kinder unter 12 Jahren dürfen nur Erfrischungsgetränke, Schokolade und andere Süßigkeiten zoll- und steuerfrei einführen.
Innerhalb der Wertgrenze von NOK 6.000 bzw. NOK 3.000 dürfen die nachstehend aufgeführten Waren Zoll und steuerfrei eingeführt werden. (Bitte beachten Sie die oben genannten Beschränkungen bei Auslandsaufenthalten von weniger als 24 Stunden.)

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Alkohol und alkoholische Getränke

Bei der zollfreien Einfuhr von Alkohol nach Norwegen sind folgende Kombinationen möglich (pro Person über 18 Jahre, über 20 Jahre für Alkohol von mehr als 22 Volumenprozenten):
1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent bis höchstens 60 Volumenprozent, 1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent (z.B. Wein) und 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent (z.B. Bier).
oder
3 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozenten bis höchstens 22 Volumenprozent und 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozenten bis höchstens 4,7 Volumenprozente.
oder
1,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozenten bis höchstens 22 Volumenprozent und 3,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozenten bis höchstens 4,7 Volumenprozente.

oder 5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozenten bis höchstens 4,7 Volumenprozente.

Alkoholische Getränke, die einen Alkoholgehalt bis einschließlich 2,5 Volumenprozent enthalten, sind nicht von diesen Regelungen betroffen.

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Tabakerzeugnisse

a. 200 Zigaretten oder 250 Gramm anderer Tabakerzeugnisse, und
b. 200 Blatt Zigarettenpapier.
Tabakerzeugnisse dürfen nur von Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

Fleisch, Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte

Insgesamt 10 kg Fleisch, Fleischwaren und Käse aus Ländern des EWR sowie Futtermittel dürfen eingeführt werden. Ausgenommen ist Hunde- und Katzenfutter, dessen Wert aber bei der Einfuhr-Freigrenze von 6.000 NOK zu berücksichtigen ist. Aus Ländern außerhalb des EWR ist die Einfuhr von Fleisch, Fleischwaren, Milch und Milchprodukten im Reisegepäck verboten. Diese Produkte sind über eine veterinärmedizinische Grenzkontrollstelle einzuführen, wobei den Waren ein Gesundheitszertifikat beizuliegen hat.

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Kraftstoffe

Bis zu 600 Liter in den serienmäßig eingebauten Kraftstofftanks des Beförderungsmittels. Zusätzlich dürfen pro Beförderungsmittel 10 Liter Kraftstoff in einem zugelassenen Reservekanister mitgeführt werden.
Ferner können Sie Gegenstände des persönlichen Bedarfs und sonstige Reiseausstattung wieder einführen, die Sie bei der Ausreise aus Norwegen mitgenommen haben, siehe Abschnitt über Ursprungsnachweise bei Ausreise.

Wertgrenzen

Falls die Wertgrenze von NOK 6.000 bzw. NOK 3.000 überschritten wird, können Sie wählen, für welche Waren Sie Zoll und Steuern entrichten wollen. Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware erhoben. Waren, die eine Ganzheit darstellen, können nicht aufgeteilt werden. Die einzelnen Teile können also nicht bei mehreren Reisen oder gemeinsam von mehreren Personen eingeführt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Einzelwert der Warenteile unterhalb der Wertgrenze von NOK 6.000 bzw. NOK 3.000 liegt. Wenn Sie den Warenwert nicht nachweisen können, z. B. durch Vorlage eines Kaufbelegs, setzt die Zollstelle den Wert nach Ermessen fest.
Die Wertgrenze von NOK 6.000 bzw. NOK 3.000 gilt auch für die Reparatur von Waren im Ausland einschließlich der Reparatur von Fahrzeugen. Falls die Reparaturkosten die Wertgrenze übersteigen, werden Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Reparatur erhoben.

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Vereinfachte Verzollung

Zusätzlich zu den Reisefreimengen (zoll- und steuerfreie „Quote") können Sie die in der folgenden Tabelle angegebenen Mengen verzollen, wobei die aufgeführten Abgabensätze maßgebend sind. Für diese vereinfachte Verzollung gelten dieselben Altersgrenzen wie für die Einfuhr von Reisefreimengen. Für die Einfuhr größerer Mengen müssen Sie sich an das Zentralamt für das Sozial- und Gesundheitswesen (Sosial- og helsedirektoratet) wenden.toll.no

Warenbezeichnung

Höchstmenge

Abgabensatz

Bier mit mehr als 2,5 Vol.-% Alkohol oder andere alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 Vol.-% und höchstens 4,7 Vol.- % Alkohol

Insgesamt

27 Liter

NOK 20 pro Liter

NOK 7 pro 0,33 Liter

Alkoholische Getränke mit mehr als 4,7 Vol.-% und weniger

als 15 Vol.-% Alkohol

NOK 55 pro Liter

NOK 40 pro ganze Flasche

Alkoholische Getränke mit mindestens 15 Vol.-% und höchstens 22 Vol.-% Alkohol

NOK 105 pro Liter

NOK 75 pro ganze Flasche

Alkoholische Getränke mit mehr als 22 Vol.-% und höchstens 60 Vol.-% Alkohol

4 Liter

NOK 300 pro Liter

200 kr pr 1/1 flaske

Rauchtabak

Insgesamt

500 Gramm

NOK 270 pro 100 Gramm

Schnupf- und Kautabak

NOK 110 pro 100 Gramm

Zigarren und Zigarillos

NOK 270 pro 100 Gramm

Zigaretten

400 Stück

NOK 270 pro 100 Gramm

Zigarettenpapier und -hülsen

400 Stück

NOK 5 pro 100 Blatt/Hülsen

 

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Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge, für die Kfz-Einfuhrsteuer zu entrichten ist, dürfen nicht zoll- und steuerfrei nach Norwegen eingeführt werden. Mit einem solchen Kraftfahrzeug müssen Sie an der Grenze den roten Ausgang (rote Ausfahrt) benutzen.

Ohne besondere Genehmigung ist die Einfuhr folgender Waren verboten:

- Betäubungsmittel, Arzneimittel und Gifte Erlaubt sind Medikamente in kleineren, dem persönlichen Bedarf entsprechenden Mengen.)
- Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol
- Waffen und Munition
- Feuerwerkskörper
- Kartoffeln
- Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
- Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind

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Tiergesundheit und sanitärer Pflanzenschutz

Für die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte gelten besondere Bestimmungen, um die Verbreitung von Pflanzen- und Haustierkrankheiten zu verhindern. Über weitere Einzelheiten können Sie sich beim Norwegischen Amt für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet) informieren.

Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, welche Erzeugnisse Sie trotzdem mitbringen dürfen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die aufgeführten Erzeugnisse können gegebenenfalls auch kurzfristig von der Liste gestrichen werden.
In Ihrem persönlichen Gepäck und für Ihren persönlichen Verbrauch können Sie Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und andere Nahrungsmittel tierischer Herkunft aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums mitbringen. Die Zulässigkeit der Einfuhr solcher Waren aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und von den Inselterritorien Svalbard (mit Spitzbergen) und Jan Mayen ist im Einzelfall vorab zu klären.
Reisende können Obst, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile für den persönlichen Verbrauch auch ohne Pflanzengesundheitszeugnis im folgenden Umfang mitbringen:
- bis zu 10 kg Obst, Beeren und Gemüse, jedoch keine Kartoffeln
- bis zu 25 Stück Schnittblumen
- bis zu 3 kg Blumenzwiebeln und Blumenknollen
- bis zu 5 Stück Topfblumen (Zimmerpflanzen) aus europäischen Ländern
- bis zu 50 Portionspackungen Samen

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Einfuhr von Tieren

Für die Einfuhr von Tieren gelten besondere Bestimmungen. Nähere Auskünfte finden Sie unter www.mattilsynet.no.
Für Hunde, Katzen und Iltisse aus allen EU-Ländern außer Schweden ist ein Pass, eine Identifikation sowie ein gültiger Nachweis über eine erfolgte Tollwutschutzimpfung und eine durchgeführte Blutuntersuchung (gilt nicht für Iltisse) vorzulegen. Hunde und Katzen müssen in der Woche vor und in der Woche nach der Einfuhr auch mit einem zugelassenen Bandwurmmittel behandelt werden. Kleinnager, Vögel in Bauern und Kaninchen benötigen eine gültige Einfuhrgenehmigung des Norwegischen Amtes für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet).

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Devisen

Bei der Einreise nach Norwegen können Sie Zahlungsmittel von insgesamt NOK 25.000 mit sich führen. Sofern die mitgeführten Werte diesen Betrag überschreiten, ist dies den norwegischen Zollbehörden auf einem dort erhältlichen Formular mitzuteilen. Zahlungsmittel sind beispielsweise Geldscheine und Münzen in norwegischer oder ausländischer Währung, Schecks/Reiseschecks und andere Wertpapiere.

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Gefährdete Tier- und Pflanzenarten

Gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und norwegischen Vorschriften ist die Einfuhr von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einschließlich der meisten Erzeugnisse dieser Arten nach Norwegen verboten. Unter diese Bestimmungen über gefährdete Arten fallen Elefanten, Leoparde, Tiger, Wolf, Vielfraß, einige Krokodil- und Schlangenarten, bestimmte Raubvögel, die Eier einiger Vogelarten sowie bestimmte Orchideen und Kakteen.
Über weitere Einzelheiten können Sie sich beim Direktorat für Naturverwaltung und -bewirtschaftung (Direktoratet for naturforvaltning) und beim Norwegischen Zoll informieren.

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Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge

Für die Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen gibt es besondere Bestimmungen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen wird streng geahndet. Weitere Informationen sind in der Broschüre Informationen zur Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen oder im Internet unter www.toll.no zu finden.

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Adressen

Der Norwegische Zoll wünscht Ihnen Gute Reise!
Nützliche Telefonnummern und Internet-Adressen:
Zentrum für Archive, Bibliotheken und Museen
Tel.: +47 23 11 75 00 www.abm-utvikling.no

Direktorat für Naturverwaltung
Tel.: +47 73 58 05 00 www.naturforvaltning.no

Fischerei- und Küstenministerium
Tel.: +47 22 24 90 90 www.odin.dep.no/fkd

Amt für Lebensmittelsicherheit
Tel.: +47 0 60 40 www.mattilsynet.no

Ministerium für Umwelt und Naturschutz
Tel.: +47 22 24 90 90 www.odin.dep.no/md

Direktorat für Gesundheit und Soziales, Abteilung Alkohol und Drogen
Tel.: +47 810 200 50 Helse- og omsorgsdepartementet

Direktorat für Gesundheit und Soziales, Abteilung Tabakwaren
Tel.: +47 810 200 50 www.tobakk.no

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